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Stadt Remscheid

Anerkennung ausländische Scheidung

Beschreibung

Scheidungen im Ausland sind nicht automatisch in Deutschland gültig.

Damit Ihre Scheidung in Deutschland Gültigkeit erlangt, muss diese in einem gerichtlichen Verfahren anerkannt werden. Das gilt nicht, wenn die Scheidung in dem Staat erfolgt ist, dessen Staatsangehörigkeit beide Ehegatten besitzen (sog. Heimatstaatenentscheidungen). Für Scheidungen (außer Privatscheidungen), die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (außer Dänemark) ergangen sind, ist ebenfalls kein gerichtliches Anerkennungsverfahren erforderlich.

Die Entscheidung erfolgt nur auf Antrag.

Wenn Sie in Remscheid wohnen oder Ihren letzten Wohnsitz in Remscheid hatten, ist das Oberlandesgericht Düsseldorf für den Antrag zuständig. Das Standesamt Remscheid kann Ihnen bei der Antragsstellung behilflich sein und Sie ausführlich beraten.

Anerkennung ausländische Scheidung

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