Grundlegende Informationen zum Förderprojekt
Die Kommunale Wärmeplanung verfolgt unter anderem das Ziel, bis 2045 eine weitgehend auf erneuerbaren Energien basierende Energieversorgung zu erreichen. Durch die Analyse soll die Umstellung der Wärmeversorgung an Planungs- und Investitionssicherheit gewinnen und nicht zuletzt auch den Bürgerinnen und Bürgern eine Orientierung bei der Konzeptionierung ihrer zukünftigen Wärmeversorgung geben.
Das Projekt mit dem Titel „Erarbeitung einer Kommunalen Wärmeplanung in Remscheid" wird vom Projektträger Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH gefördert (Förderkennzeichen: 67K25489). Es begann am 01.01.2024 und soll bis 31.12.2024 abgeschlossen sein. Mit der Erarbeitung des Kommunalen Wärmeplans wurde die Ingenieurgesellschaft GERTEC beauftragt.
Das Vorhaben wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert.
Neue Regelungen zum Heizen: Das Gebäudeenergiegesetz und das Wärmeplanungsgesetz
Das Gebäudeenergiegesetz wurde im Jahr 2023 novelliert. Die Novelle des Gesetzes trat zum 1. Januar 2024 in Kraft und hat Folgen für Bürgerinnen und Bürger, die in der Zukunft ihre Heizung erneuern möchten oder müssen. Wir möchten Sie nachfolgend über die wesentlichen Inhalte der Neuregelung informieren.
Gemäß der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes soll ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neue Heizung mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Regelung gilt nur für neu installierte Heizungen, sodass bestehende Heizungen, die vor weniger als 30 Jahren eingebaut wurden, nicht ausgetauscht werden müssen. Außerdem gibt es zahlreiche Ausnahmen, die an dieser Stelle auszugsweise erläutert werden sollen.
Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes ist eng mit dem Wärmeplanungsgesetz verbunden. Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet Kommunen wie die Stadt Remscheid, bis Ende Juni 2026 ein Konzept für eine (treibhausgasneutrale) Heizinfrastruktur zu erarbeiten. Dabei soll unter anderem eine Bestandsanalyse von Wärmequellen und -nutzern sowie eine Planung für klimafreundliches Heizen erarbeitet werden.
Da es in Remscheid bislang noch keine kommunale Wärmeplanung gibt, gelten die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes ab dem 1. Januar 2024 unmittelbar nur für Neubaugebiete. Für Heizungen in anderen Baugebieten gelten die Regelungen erst mit Fertigstellung der kommunalen Wärmeplanung. Sollen ab dem 1. Januar 2024 jedoch Gasheizungen eingebaut werden, müssen diese auch mit Wasserstoff betrieben bzw. auf die spätere Nutzung von Wasserstoff als Brennstoff umgerüstet werden können. Beachten Sie bitte, dass die Nutzung von Heizungen mit Erdgas/Heizöl ab 2045 verboten ist. Durch kostenintensive Importe und den steigenden CO2-Preis (nationaler Emissionshandel) ist in den kommenden Jahren zudem eine Preissteigerung für Heizöl und Erdgas zu erwarten.
Grundsätzlich erfolgt die komplette Erneuerung der Heizungsanlage am besten im Zusammenhang mit einer umfassenden Modernisierung des Gebäudes. Denn in einem gedämmten Gebäude mit geringem Energiebedarf kann die Heizung kleiner ausfallen und optimal an den reduzierten Bedarf angepasst werden. Es empfiehlt sich auf jeden Fall, ein Beratungsgespräch mit einem kompetenten Energieberater zu führen.
Weitere Informationen, auch zu (Ausnahme-)Regelungen und zur Förderung beim Heizungsaustausch, finden Sie auf den Seiten der Bundesregierung (Öffnet in einem neuen Tab), unter alt-bau-neu.de/remscheid (Öffnet in einem neuen Tab) sowie in einer Pressemitteilung der Stadt Remscheid (Öffnet in einem neuen Tab).
Broschüre zum Gebäudeenergiegesetz
Die nachfolgende Broschüre aus dem Portal ALTBAUNEU (Öffnet in einem neuen Tab) hilft dabei, das Gebäudeenergiesetz zu verstehen und die Antworten auf die wesentlichen Fragen zum Gesetz zu beantworten.
Häufig gestellte Fragen
Wer erstellt die Planung und wer ist für mich Ansprechpartner?
Jede Kommune ist verpflichtet, eine planungsverantwortliche Stelle zu benennen. Diese entwickelt auf Grundlage der Potentialanalyse Zielszenarien, eine Einteilung des Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete und eine Umsetzungsstrategie.
Ihre Anfragen zur kommunalen Wärmeplanung richten Sie bitte an den Fachdienst Umwelt, Elberfelder Str. 36, 42853 Remscheid, Tel.: 02191-16-3313 oder -2601. Gerne können Sie uns auch per E-Mail kontaktieren: klimaschutzremscheidde.
Wie erfahre ich, welche Art der Wärmeversorgung bei mir geplant ist?
Wir bitten Sie um Geduld, da bislang (Stand Mai 2024) noch keine Wärmeplanung vorliegt. Der Auftrag an ein Fachunternehmen zur Erarbeitung des Wärmeplans wurde vergeben, die Fertigstellung ist für Dezember 2024 geplant. Danach folgt die Ausweisung der Gebiete (siehe auch Folgefrage).
Wann ist damit zu rechnen, dass diese Wärmeplanung fertig ist?
Wärmepläne sollen in Großstädten (Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern) bis spätestens 30. Juni 2026 vorliegen. Die Stadt Remscheid bemüht sich um eine frühere Fertigstellung. Sobald Ergebnisse vorliegen, informieren wir auf dieser Seite. Mit einer Ausweisung des Wärmeplans ist frühestens im 1. Quartal 2025 zu rechnen.
Welche Förderung gibt es für die Modernisierung meiner Heizung?
Wir empfehlen den Förderratgeber auf ALTBAUNEU (Öffnet in einem neuen Tab). Hier erhalten Sie Informationen zu den passenden Fördermitteln für Ihr Vorhaben. Bitte beachten Sie auch, dass die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (Öffnet in einem neuen Tab) Anfang 2024 durch den Bund aktualisiert wurde.
Was ist bei Heizungsanlagen im Bestand zu beachten, wenn diese bis zur Fertigstellung der Kommunalen Wärmeplanung eingebaut werden?
Seit Januar 2024 ist vor dem Einbau einer Heizungsanlage, die mit fossilen Brennstoffen betrieben wird, eine verpflichtende Beratung vorgesehen. Diese Beratung muss von einer fachkundigen und qualifizierten Person (beispielsweise Energieberater(in) oder Installateur(in)) durchgeführt werden.
Ab 2029 müssen bei diesen Heizungen stufenweise ansteigende Anteile an Erneuerbaren Energien eingesetzt werden (zum Beispiel durch den Bezug von Biomethan).
Unter bestimmten Bedingungen sind Ausnahmen von der Bestimmung möglich – unter anderem dann, wenn der örtliche Fernwärmeanbieter den Anschluss an ein Wärmenetz innerhalb von zehn Jahren zusagt.
Muss meine Heizung nach 30 Jahren modernisiert werden?
Die Austauschpflicht nach dem Gebäudeenergiegesetz hängt von der installierten Heizung ab. Von der Pflicht betroffen sind in der Realität nur wenige Anlagen, da es beispielsweise Ausnahmen für Brennwertkessel und Niedertemperaturheizungen gibt. Bitte informieren Sie sich unter den unten genannten Links (letzte Frage) zu Einzelheiten.
Gibt es eine Förderung zur Nutzung von oberflächennaher Geothermie?
Die Nutzung von oberflächennaher Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe ist unter anderem für Privatpersonen und Unternehmen förderfähig. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Bezirksregierung Arnsberg (Öffnet in einem neuen Tab).
Wo finde ich weitere Informationen?
Weitere Informationen erhalten Sie unter anderem auf den Seiten der Verbraucherzentrale (Öffnet in einem neuen Tab), den Seiten der Bundesregierung (Öffnet in einem neuen Tab) sowie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (Öffnet in einem neuen Tab). Hier finden Sie auch einen Heizungswegweiser.
Bei weiteren Fragen rund um die Gebäudesanierung können Sie sich auf unserer Internetplattform zur Gebäudesanierung unter www.alt-bau-neu.de/remscheid (Öffnet in einem neuen Tab) informieren.
Fragen und Antworten zur Bürgerveranstaltung am 13.03.2024
Frage: Steht ein Hybridsystem im Konflikt mit dem Rückbau der Gasversorgungsinfrastruktur und dem Anteil der erneuerbarer Energien an der Wärmebereitstellung?
Antwort Herr Roth (Vaillant): Wenn ein Hybridsystem eingebaut wird, kann das Gebäude im Laufe der Zeit modernisiert werden, sodass die Unterstützung durch Gas zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr gebraucht wird oder die Spitzenlast kann in Zukunft mit erneuerbaren Gasen geleistet werden.
Frage: Gibt es einen Anschlusszwang, wenn die EWR GmbH in meiner Straße Fernwärme ausbaut?
Antwort Herr Frisch (Stadt Remscheid): Ob ein Anschlusszwang geregelt wird, wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Die Stadt Remscheid hält dies aber für unwahrscheinlich.
Frage: Welche Lösungen gibt es für Mehrfamilienhäuser?
Antwort Herr Roth (Vaillant): Auch in Mehrfamilienhäusern könnte, sofern keine andere Möglichkeit besteht, mit größeren Wärmepumpen (oder mehreren Wärmepumpen in der Kaskade) der Wärmebedarf gedeckt werden.
Frage: Wie sollen große Gebäude wie das Rathaus versorgt werden?
Antwort Frau Lohoff (Gertec): Es gibt viele Lösungen, die auch für große Gebäude funktionieren. Im Rahmen der Wärmeplanung werden diese ermittelt.
Frage: Mit welchen Kosten kann bei alten Häusern gerechnet werden?
Antwort Herr Roth (Vaillant): Die Kosten hängen stark von der individuellen Situation des Gebäudes ab. Die Umrüstung eines EFH auf eine Wärmepumpe könnte inkluive Modernisierungsmaßnahmen und Installationskosten um die 30.000 Euro kosten. Allerdings können auch Modernisierungsmaßnahmen wie der Austausch der Radiatoren für den Einbau einer Wärmepumpe gefördert werden. Eine Gesamtsumme von 30.000 Euro ist förderfähig. Sofern alle Förderbedingungen erfüllt sind, werden bis zu 70 % der Investitionskosten erstattet.
Frage: Welche Sanktionen kommen auf mich zu, wenn ich in meinem Haus (120 Jahre Fachwerkhaus, keine Aufstellmöglichkeit für eine Wärmepumpe, Außendämmung nicht möglich) die Vorgaben nicht einhalten kann?
Antwort Frau Lohoff (Gertec): Für solche Fälle gibt noch Härtefallregelungen, die Ausnahmen von den Vorgaben einräumen, wenn die Erfüllung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
Frage: Was passiert in den Altstadtgebieten mit Gestaltungsordnung?
Antwort Frau Lohoff (Gertec): Vor allem diese schwierigen Bereiche werden in der Wärmeplanung genau untersucht, um passende Lösungen zu finden.
Frage: Wie groß sollte der Pufferspeicher angelegt sein?
Antwort Herr Roth (Vaillant): Es werden zwischen 100 bis 300 Liter empfohlen. Allerdings hängt dies von dem konkreten Gebäude ab und sollte durch Fachpersonal geprüft werden.
Frage: Werden die Potenziale, beispielsweise der Geothermie, ausgeschöpft?
Antwort Frau Lohoff (Gertec): Die Rahmenbedingungen sind lokalspezifisch sehr unterschiedlich. In der Potenzialanalyse werden alle vorhandenen Potenziale erörtert. So können Gebiete für potenzielle Nahwärmenetze ermittelt werden. Wer die Wärmenetze wann umsetzt, wird geklärt, wenn die Wärmeplanung abgeschlossen ist.
Frage: Lohnt sich jetzt schon eine Investition in eine Wärmepumpe, wenn noch nicht klar ist, ob in meiner Straße ein Wärmenetz entstehen wird und müsste ich mich trotz Wärmepumpe an das Wärmenetz anschließen?
Antwort Frau Lohoff (Gertec): Angesichts der Tatsache, dass die Errichtung der Wärmenetze viel Zeit in Anspruch nehmen wird, lohnt sich die Investition in eine Wärmepumpe auf jeden Fall. Außerdem kann in der Satzung zur Ausweisung der Wärmenetzgebiete ein Bestandsschutz geregelt werden, der Gebäude von einem Anschluss- und Benutzungszwang befreien könnte, die die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes bereits auf eine andere Weise (zum Beispiel durch eine Wärmepumpe) erfüllen.
Frage: Beziehen sich die 65 % erneuerbare Energien für die Wärmebereitstellung auf den aktuellen Verbrauch oder den Verbrauch vor einer Modernisierung. Oder anders gefragt: zahlt die Modernisierung bereits auf die Erfüllung der Vorgaben ein?
Antwort Herr Frisch (Stadt Remscheid): Die Prüfung der Erfüllung basiert auf der Bedarfsermittlung, die im Rahmen des Einbaus des Heizungssystems durchgeführt wird.
Frage: Wann werden die Stromnetze erneuert?
Antwort Herr Giera (EWR): Der Zeitplan der Erneuerung kann noch nicht abgeschätzt werden. Die EWR geht strategisch vor und prüft die Netze, sodass sie an den Stellen mit dem größten Bedarf zuerst tätig werden kann.
Frage: Muss ich die EWR um Erlaubnis fragen, bevor ich eine Wärmepumpe einbaue?
Antwort Herr Giera (EWR): Die EWR muss den Strom bereitstellen können, der durch die Wärmepumpe benötigt wird. Das heißt, sie muss über den Einbau informiert werden, damit die EWR bei Bedarf aktiv werden kann. Es ist also keine Erlaubnis erforderlich, aber es könnte zu Kapazitätsproblemen kommen.
Frage: Denkt die EWR darüber nach, in Grünstrom-Projekte zu investieren, um den Anteil der erneuerbaren Energien an ihrem Strommix zu erhöhen?
Antwort Herr Giera (EWR): Die EWR hat bereits Anteile an diversen Windparks in Deutschland und Europa. Die Realisierung größerer lokaler Projekte ist bisher an Genehmigungen gescheitert. Zukünftige Projekte werden nicht ausgeschlossen bzw. angestrebt.
Fragebogen zu Prozess- und Abwärme bei Unternehmen
Anbei finden Sie einen Fragebogen für Unternehmen, in dem es um die Erfassung bestehender Ab- oder Prozesswärme geht. Den ausgefüllten Fragebogen können Sie gerne per E-Mail an uns senden.
Der Fachdienst Umwelt dankt für Ihre Unterstützung!
Nationale Klimaschutzinitiative
Die Kommunale Wärmeplanung der Stadt Remscheid wird im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert.
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab:
Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Die Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude steht zur Verfügung. Die Förderung gilt für den Kauf und den Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizung. Weitere Informationen zu der Förderung finden Sie auf den Seiten der KfW (Öffnet in einem neuen Tab).
Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Ergänzungskredit. Weitere Informationen hierzu finden Sie ebenfalls auf den Seiten der KfW (Öffnet in einem neuen Tab).