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Stadt Remscheid

Ozon

Ozon (O3) wird in zwei verschiedenen Zusammenhängen aber mit unterschiedlicher Wirkung für den Umwelt- und Klimaschutz zum Problem: in den bodennahen Bereichen unserer direkten Umgebung und Atemluft und in den oberen Schichten der Atmosphäre.

Ozon in der Stratosphäre - die Ozonschicht

Ozon hat in einer Höhe von 20 bis 30 km die Funktion einer Schutzschicht für alle Lebensformen und Stoffe, indem es die UV-Strahlung zum großen Teil unschädlich macht. Eine Ausdünnung der Ozonschicht wie bei dem sogenannten Ozonloch stellt eine Gefahr dar und führt durch die verstärkte UV-Einstrahlung zu gesundheitlichen und materiellen Schäden.

Bodennahes Ozon

Ozon in unserer direkten Umgebungsluft wird als bodennahes Ozon bezeichnet.
Es entsteht aus chemischen Stoffen, den Vorläufersubstanzen, die überwiegend in technischen Prozessen anfallen und in die Umgebungsluft abgegeben werden.

Hauptverursacher in den verkehrsreichen Industrieländern sind Verbrennungsprozesse und hierbei vor allem der Straßenverkehr. Rund 50% der Stickstoffverbindungen, die die Ozonbildung erst ermöglichen, stammen aus den Abgasen der Kraftfahrzeuge.

Wirkung im bodennahen Bereich

Ozon ist ein Reizgas und führt bei erhöhten Konzentrationen vor allem zu Atembeschwerden. Es können aber auch Reizungen der Augen und Nasenschleimhaut und bei längerem Aufenthalt und körperlicher Anstrengung im Freien Herz-/Kreislaufbeschwerden und Konzentrationsstörungen auftreten.

Ab einer Konzentration von 180 µg/m³ als Ein-Stunden-Mittelwert, die erfahrungsgemäß tagsüber und in den frühen Abendstunden auftritt, sollte allgemein körperliche Anstrengung vermieden und in weniger belastete Zeiten verlagert werden und sollten Personen mit einer höheren Empfindlichkeit gegenüber Ozon den Aufenthalt im Freien einschränken.

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW gibt ab 180 µg/m³ über die Medien Warnungen und Empfehlungen heraus.

Die europäische Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa und ihre Umsetzung in den §§ 44 - 47 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der 39. Verordnung zum BImSchG legt als langfristiges Ziel zum Schutz der menschlichen Gesundheit 120 µg/m³ als Achtstunden-Mittelwert fest. 

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