Beschreibung
Aktueller Umgang mit CORONA im Bürgerservice (Öffnet in einem neuen Tab)
Termine können online oder telefonisch über das Bergische ServiceCenter vereinbart werden.
Den Link zum Online Terminkalender finden Sie unter Downloads/Links.
Ebenso haben Sie die Möglichkeit, sämtliche Zulassungsvorgänge über die Autohäuser oder Zulassungsdienste abwickeln zu lassen.
Außerdem steht Ihnen ab sofort die internetbasierte Fahrzeugzulassung "iKFZ" über das STVA-Portal zur Verfügung.
Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, und ob Sie Ihr Anliegen online abwickeln können sehen Sie hier.
Unter Downloads/Links finden Sie den link zum STVA-Portal.
Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges kann durch den Halter selber, oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Bitte beachten Sie, dass für die Zulassung eine spezielle Vollmacht (Öffnet in einem neuen Tab)benötigt wird und das SEPA-Lastschriftmandat (Öffnet in einem neuen Tab) auf dem gesonderten Vordruck erteilt werden muss! Beide Formulare müssen vom Fahrzeughalter unterschrieben werden und der Originalausweis mitgebracht werden! (unter Downloads/Links sind die Formulare hinterlegt).
Bei Zulassung auf Personenmehrheiten ( z.B. GbR ) sind die Personalausweise und Unterschriften von allen Personen erforderlich. Außerdem muss eine Person erklären, dass sie die Haftung für das Fahrzeug übernimmt.
Besonderheiten:
Mit Inkrafttreten der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) am 01.03.2007 hat sich die Zuständigkeit innerhalb des Zulassungsverfahrens vom "Standortprinzip" auf das "Wohnortprinzip" geändert. Für Privatpersonen ist nur ausschließlich die Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes zuständig. Zulassungen auf einen 2.Wohnsitz, auch Wiederzulassungen, sind nicht mehr möglich. Bei juristischen Personen muss der Firmensitz oder eine beteiligte Niederlassung in Remscheid nachgewiesen werden.