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Stadt Remscheid

Meldewesen

Sie ziehen innerhalb Remscheids um oder neu in Remscheid zu?

Dann müssen Sie sich bei uns um- bzw. anmelden. Die Anmeldung müssen Sie innerhalb von 14 Tagen nach dem beziehen der Wohnung mit vorheriger Terminvereinbarung beim Bürgerservice vornehmen.

Ummeldung & Anmeldung in Remscheid

Unter "Beziehen" ist der tatsächliche Einzug zu verstehen, also nicht der Beginn des Mietvertrags und auch nicht der Beginn der Renovierung.

Für eine An- oder Ummeldung wird folgendes benötigt:

  • Eine Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug (Wohnungsgeberbestätigung). Ein entsprechendes Formular finden Sie  hier:32.2 Meldebehörde: An- Ummeldung Wohnung/Nebenwohnung | Stadt Remscheid  (Öffnet in einem neuen Tab)
  • Den Personalausweis zwecks Änderung der Anschrift mit. Der Reisepass sollte vorgelegt werden, wenn die Eintragung des neuen Wohnortes in den Reisepass gewünscht ist, wozu jedoch keine Verpflichtung besteht.
  • EU-Bürger benötigen ein gültiges Ausweisdokument.
  • Ausländer, die nicht EU-Bürger sind, bringen bitte den gültigen Reisepass und den Aufenthaltstitel mit oder
  • eine gültige Duldung, Aufenthaltsgestattung, Fiktionsbescheinigung oder den Ankunftsnachweis

Eine Anmeldung durch einen Bevollmächtigten kann nur bei Zuzug aus einer Gemeinde in Deutschland und einem Umzug innerhalb von Remscheid genutzt werden.

Durch den Bevollmächtigten sind die Ausweisdokumente (Vollmachtgeber und Bevollmächtigter), eine (formlose) Vollmacht und der ausgefüllte und unterschriebene Meldeschein (Anmeldung) unbedingt vorzulegen.

Erläuterungen und Hinweise

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